Rechtsprechung
BFH, 30.06.2009 - I E 8/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Überprüfung der Sachentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren
- Judicialis
GKG § 21 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 21 Abs. 1 S. 1
Vertretungszwang für die Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz - datenbank.nwb.de
Keine Überprüfung der Sachentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00
Begriff der unrichtigen Sachbehandlung
Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I E 8/09
Die abweichende Beurteilung einer Rechtsfrage reicht dafür nicht aus (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2003 IV ZR 306/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 175;… Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 21 GKG Rz 10). - BFH, 12.10.2005 - X E 2/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I E 8/09
Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, [...]). - BFH, 12.02.2009 - X E 2/09
Erinnerung gegen Kostenansatz - unrichtige Sachbehandlung - Einwendungen gegen …
Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I E 8/09
Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (…BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, [...]). - BFH, 06.05.2008 - I S 10/08
Zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 30.06.2009 - I E 8/09
Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Mai 2008 I S 10/08 eine Anhörungsrüge der Erinnerungsführerin als unbegründet zurückgewiesen und der Erinnerungsführerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.
- BFH, 13.01.2010 - I S 38/09
Richterablehnung im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz - Keine …
Soweit sich die Kostenschuldnerin nunmehr auf ein Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof A und den Richter am Bundesfinanzhof B vom 3. August 2009 in dem Erinnerungsverfahren I E 8/09 "sowie allen anderen, uns betreffenden Verfahren" bezieht, ist ein solches aus den Akten des Verfahrens I E 8/09 nicht zu ersehen.